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16+ Informationen

- - - - - §1 - - - - -

Der Einlass Minderjähriger ab 16 Jahren ist nur an  extra ausgeschriebenen

Sonder-Events gestattet! 

- - - - - §2 - - - - -

Minderjährige Gäste ab 16 Jahren werden nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson 

und in Verbindung eines "Mutti-Zettels" (kostenloser Download) zu unseren

Veranstaltungen zugelassen.

- - - - - §3 - - - - -

Eine Volljährige Aufsichtsperson kann maximal die Verantwortung

für einen Minderjährigen Gast ab 16 Jahren übernehmen.

- - - - - §4 - - - - -

Gästen unter 16 Jahren ist der Zutritt verboten.

- - - - -  Sonstige Infos - - - - -

Der volljährigen Aufsichtsperson werden die Erziehungsrechte & die Verantwortung für die Minderjährige Person, den ganzen Abend übertragen. Ein Einlass wird bei uns nur mit dem Mutti-Zettel, der Volljährigen Aufsichtsperson & gültigen Ausweisen gestattet.

Wenn alle Dokumente durch unsere Security  am Eingang erfolgreich überprüft wurden,

darf die Minderjährige Person bis zum Ende der Veranstaltung bleiben.  

 

Beim Einlass bekommen volljährige Personen ein Armbändchen, damit der Jugendschutz, im 

Bezug auf den Ausschank, an der Bar gewährleistet werden kann.

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